Vollständigkeit entscheidet
Das Gericht genehmigt nur, was geregelt ist. Kinderbelange, Güterrecht und Vorsorgeausgleich gehören lückenlos in die Konvention. Ihre Anwält:in achtet darauf.
Wer die Scheidung gemeinsam will, braucht keinen Streit vor Gericht. Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrer Situation. Wir ordnen Ihren Fall und eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht begleitet Sie persönlich bis zum eingereichten Begehren.

Bei der einvernehmlichen Scheidung genehmigt das Gericht die Vereinbarung der Eheleute. Ist die Konvention lückenhaft oder unklar, folgen Rückfragen, Verzögerungen und eine zweite Anhörung. Mit anwaltlicher Begleitung wird die Vereinbarung gleich vollständig und klar.

Das Gericht genehmigt nur, was geregelt ist. Kinderbelange, Güterrecht und Vorsorgeausgleich gehören lückenlos in die Konvention. Ihre Anwält:in achtet darauf.
Die einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Eheleute über alle Nebenfolgen einig sind. Wo ein Punkt offen ist, klärt ihn ein ruhiges Gespräch, bevor er zum Streit wird.
Die während der Ehe erworbenen Guthaben der beruflichen Vorsorge werden grundsätzlich hälftig geteilt. Das Gericht prüft das von Amtes wegen, Ihre Anwält:in bereitet es vor.

Ein ruhiger, klarer Weg in überschaubaren Schritten. Sie gehen ihn in Ihrem Tempo, anwaltlich begleitet.
Den vollständigen Ablauf ansehenWenige Fragen zu Ehedauer, Kindern, Wohnsituation, Vorsorge und Güterrecht. Keine juristische Vorkenntnis nötig, rund zehn Minuten.
Sie erhalten eine erste, geordnete Übersicht Ihres Falls mit einem Konventionsentwurf als Gesprächsgrundlage. Das ist der Ausgangspunkt, nicht das fertige Dokument.
Eine Familienrechts-Anwält:in aus dem Omnilex-Team bespricht Ihren Fall, formuliert die gerichtstaugliche Konvention und begleitet Sie bis zur Einreichung.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach gilt ein klarer Pauschalpreis bis zum rechtskräftigen Urteil. Die kantonalen Gerichtsgebühren kommen separat hinzu.
Für Eheleute, die sich über die Scheidung und ihre Nebenfolgen weitgehend einig sind und das Verfahren gemeinsam, ruhig und ohne Gerichtsstreit gehen wollen. Auch wenn einzelne Punkte noch offen sind, hilft ein erstes Gespräch weiter.
Eine kurze Eingangsbestätigung und innerhalb von 12 Stunden werktags einen Terminvorschlag für ein kostenloses, einstündiges Erstgespräch mit einer Anwält:in für Familienrecht. Sie erhalten kein automatisch erstelltes Dokument. Die Konvention entsteht später gemeinsam mit Ihrer Anwält:in.
Eine Stunde, kostenlos und unverbindlich. Sie können die Stunde in Ruhe nutzen: Situation schildern, Fragen klären, einschätzen lassen, ob und wie wir Sie begleiten. Nichts bindet Sie danach.
Ja, im Konsens-Modell. Die Anwält:in hört Ihnen beiden zu und erarbeitet eine Konvention, die für beide tragfähig ist, ohne eine Seite gegen die andere zu nehmen. Wenn Sie zusätzlich eine getrennte Beratung möchten, vermitteln wir das gerne. Das ist Ihre Wahl.
„Wir waren beide unsicher, ob wir wirklich gleich Anwält:innen brauchen oder ob das auch ohne geht. Im Erstgespräch wurde klar, was alles geregelt werden muss, und dass uns eine Begleitung viel Zeit spart."
Paar Ende 30, ein gemeinsames Kind, Zürich
„Vor allem die Pensionskasse hat uns Sorgen gemacht. Mein Mann ist selbstständig, ich angestellt. Wir wussten nicht, wie der Ausgleich überhaupt funktioniert. Das wurde dann sauber durchgerechnet."
Paar Anfang 50, keine gemeinsamen Kinder, Bern
„Wir hatten zuerst Kanzleien angefragt und uns von den offenen Stundensätzen abschrecken lassen. Bei Solvian wussten wir den Preis vor Mandatserteilung. Das war ein Unterschied."
Paar Mitte 40, zwei Kinder, Wohneigentum, Basel
„Wir wollten kein Streitverfahren, aber auch nicht alleine eine Konvention schreiben, die das Gericht zurückweist. Beides zusammen schien unmöglich. War es nicht."
Paar Anfang 30, kurze Ehe, keine Kinder, Lausanne
Wischen oder scrollen
Anonymisierte, frei wiedergegebene Stimmen aus typischen Mandaten. Originalstimmen veröffentlichen wir, sobald die Mandant:innen schriftlich zugestimmt haben.
Ehrlicher Vergleich von DIY, Online-Vorlagen, Solvian und klassischer Kanzlei. Was wann passt und was die Entscheidung wirklich treibt.
RatgeberVerständliche Antworten zu Kosten, Pensionskasse, Konvention, Mediation und Scheidung mit Kindern. Geschrieben für Menschen, nicht für Jurist:innen.

Erfassen Sie Ihre Situation in rund zehn Minuten. Wir melden uns innerhalb von 12 Stunden werktags mit einem Terminvorschlag für ein kostenloses, einstündiges Erstgespräch.
Kostenloses ErstgesprächAb CHF 1'490 pauschal bis zur rechtskräftigen Scheidung. Preise im Detail.