Solvian
Einvernehmliche Scheidung in der Schweiz

Sie sind sich einig.
Gehen Sie den Weg in Ruhe.

Wer die Scheidung gemeinsam will, braucht keinen Streit vor Gericht. Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrer Situation. Wir ordnen Ihren Fall und eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht begleitet Sie persönlich bis zum eingereichten Begehren.

Ein Paar sitzt ruhig zu Hause beieinander und spricht miteinander
Warum eine saubere Begleitung zählt

Das Gericht prüft jede Konvention. Eine vollständige spart Ihnen Monate.

Bei der einvernehmlichen Scheidung genehmigt das Gericht die Vereinbarung der Eheleute. Ist die Konvention lückenhaft oder unklar, folgen Rückfragen, Verzögerungen und eine zweite Anhörung. Mit anwaltlicher Begleitung wird die Vereinbarung gleich vollständig und klar.

Zwei Menschen im ruhigen Gespräch an einem Tisch
01

Vollständigkeit entscheidet

Das Gericht genehmigt nur, was geregelt ist. Kinderbelange, Güterrecht und Vorsorgeausgleich gehören lückenlos in die Konvention. Ihre Anwält:in achtet darauf.

02

Einigkeit braucht Form

Die einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Eheleute über alle Nebenfolgen einig sind. Wo ein Punkt offen ist, klärt ihn ein ruhiges Gespräch, bevor er zum Streit wird.

03

Vorsorgeausgleich wird oft vergessen

Die während der Ehe erworbenen Guthaben der beruflichen Vorsorge werden grundsätzlich hälftig geteilt. Das Gericht prüft das von Amtes wegen, Ihre Anwält:in bereitet es vor.

Zwei Personen halten Tassen im weichen Tageslicht am Fenster
In drei Schritten

Vom Trennungsentscheid zum eingereichten Begehren.

Ein ruhiger, klarer Weg in überschaubaren Schritten. Sie gehen ihn in Ihrem Tempo, anwaltlich begleitet.

Den vollständigen Ablauf ansehen
  1. 01

    Ihre Situation erfassen

    Wenige Fragen zu Ehedauer, Kindern, Wohnsituation, Vorsorge und Güterrecht. Keine juristische Vorkenntnis nötig, rund zehn Minuten.

  2. 02

    Einordnung und Entwurf

    Sie erhalten eine erste, geordnete Übersicht Ihres Falls mit einem Konventionsentwurf als Gesprächsgrundlage. Das ist der Ausgangspunkt, nicht das fertige Dokument.

  3. 03

    Anwält:in begleitet Sie

    Eine Familienrechts-Anwält:in aus dem Omnilex-Team bespricht Ihren Fall, formuliert die gerichtstaugliche Konvention und begleitet Sie bis zur Einreichung.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Danach gilt ein klarer Pauschalpreis bis zum rechtskräftigen Urteil. Die kantonalen Gerichtsgebühren kommen separat hinzu.

FAQ

Was Sie wissen müssen.

Für wen ist Solvian gedacht?

Für Eheleute, die sich über die Scheidung und ihre Nebenfolgen weitgehend einig sind und das Verfahren gemeinsam, ruhig und ohne Gerichtsstreit gehen wollen. Auch wenn einzelne Punkte noch offen sind, hilft ein erstes Gespräch weiter.

Was bekomme ich am Ende des Fragebogens?

Eine kurze Eingangsbestätigung und innerhalb von 12 Stunden werktags einen Terminvorschlag für ein kostenloses, einstündiges Erstgespräch mit einer Anwält:in für Familienrecht. Sie erhalten kein automatisch erstelltes Dokument. Die Konvention entsteht später gemeinsam mit Ihrer Anwält:in.

Wie lange dauert das Erstgespräch?

Eine Stunde, kostenlos und unverbindlich. Sie können die Stunde in Ruhe nutzen: Situation schildern, Fragen klären, einschätzen lassen, ob und wie wir Sie begleiten. Nichts bindet Sie danach.

Kann eine Anwält:in uns beide gemeinsam beraten?

Ja, im Konsens-Modell. Die Anwält:in hört Ihnen beiden zu und erarbeitet eine Konvention, die für beide tragfähig ist, ohne eine Seite gegen die andere zu nehmen. Wenn Sie zusätzlich eine getrennte Beratung möchten, vermitteln wir das gerne. Das ist Ihre Wahl.

Was wir hören

Vier Situationen, die wir kennen.

Wir waren beide unsicher, ob wir wirklich gleich Anwält:innen brauchen oder ob das auch ohne geht. Im Erstgespräch wurde klar, was alles geregelt werden muss, und dass uns eine Begleitung viel Zeit spart."

Paar Ende 30, ein gemeinsames Kind, Zürich

Vor allem die Pensionskasse hat uns Sorgen gemacht. Mein Mann ist selbstständig, ich angestellt. Wir wussten nicht, wie der Ausgleich überhaupt funktioniert. Das wurde dann sauber durchgerechnet."

Paar Anfang 50, keine gemeinsamen Kinder, Bern

Wir hatten zuerst Kanzleien angefragt und uns von den offenen Stundensätzen abschrecken lassen. Bei Solvian wussten wir den Preis vor Mandatserteilung. Das war ein Unterschied."

Paar Mitte 40, zwei Kinder, Wohneigentum, Basel

Wir wollten kein Streitverfahren, aber auch nicht alleine eine Konvention schreiben, die das Gericht zurückweist. Beides zusammen schien unmöglich. War es nicht."

Paar Anfang 30, kurze Ehe, keine Kinder, Lausanne

Wischen oder scrollen

Anonymisierte, frei wiedergegebene Stimmen aus typischen Mandaten. Originalstimmen veröffentlichen wir, sobald die Mandant:innen schriftlich zugestimmt haben.

Ein Paar in einem ruhigen, alltäglichen Moment zu Hause

Einig? Dann gehen Sie den nächsten Schritt in Ruhe.

Erfassen Sie Ihre Situation in rund zehn Minuten. Wir melden uns innerhalb von 12 Stunden werktags mit einem Terminvorschlag für ein kostenloses, einstündiges Erstgespräch.

Kostenloses Erstgespräch

Ab CHF 1'490 pauschal bis zur rechtskräftigen Scheidung. Preise im Detail.