Solvian
Fragen

Was Sie wissen
möchten.

Antworten zu Verfahren, Kindern, Geld und Datenschutz. Wenn etwas fehlt, fragen Sie uns im Erstgespräch.

Verfahren
Was bedeutet einvernehmliche Scheidung genau?

Die einvernehmliche Scheidung nach ZGB Art. 111 setzt voraus, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und sich über alle Nebenfolgen einigen können. Sie reichen das Scheidungsbegehren gemeinsam ein und legen dem Gericht eine schriftliche Konvention über die Nebenfolgen vor. Das Gericht prüft, genehmigt und spricht die Scheidung aus.

Kann eine Anwält:in uns beide gemeinsam beraten?

Ja, im Konsens-Modell. Die Anwält:in hört Ihnen beiden zu und erarbeitet eine Konvention, die für beide tragfähig ist, ohne eine Seite gegen die andere zu nehmen. Standesrechtlich darf dieselbe Anwält:in nicht beide Eheleute in einem streitigen Verfahren vertreten. Wenn eine Seite zusätzlich einen separaten anwaltlichen Rat möchte, vermitteln wir das. Diese Wahl liegt bei Ihnen.

Müssen wir vor Gericht erscheinen?

Ja. Bei der einvernehmlichen Scheidung sieht das Gesetz (ZPO Art. 288 ff.) eine persönliche Anhörung beider Eheleute am zuständigen Gericht vor. Die Anhörung selbst macht das Gericht; wir bereiten Sie ruhig darauf vor. Eine zweite Anhörung ist mit einer sauberen Konvention die Ausnahme.

Müssen wir uns vor der Scheidung trennen?

Eine Trennungszeit ist bei der einvernehmlichen Scheidung nicht vorgeschrieben. Sie können direkt das gemeinsame Scheidungsbegehren stellen, sobald die Konvention vollständig ist.

Wie lange dauert das Verfahren?

Vom Erstgespräch bis zur Rechtskraft sind es in der Regel drei bis sechs Monate. Die genaue Dauer hängt vom Gerichtsstand und davon ab, wie schnell die Belege zusammenkommen. Eine saubere Konvention spart eine zweite Anhörung und damit Wochen.

Welches Gericht ist zuständig?

Zuständig ist das Bezirks- oder Regionalgericht am Wohnsitz eines der Eheleute. Wir klären das im Erstgespräch und reichen am richtigen Ort ein.

Kinder
Was wird zu den Kindern geregelt?

Bei minderjährigen Kindern enthält die Konvention die elterliche Sorge, die Obhut, die Betreuungsanteile, den persönlichen Verkehr und den Kindesunterhalt. Wir berechnen den Unterhalt nach der Methodik des Bundesgerichts und stimmen die Betreuung so ab, dass sie zum Alltag passt.

Wird ein Kind vom Gericht angehört?

Das Gericht hört Kinder ab etwa sechs Jahren in der Regel persönlich an, ausser besondere Gründe sprechen dagegen. Die Anhörung ist kindgerecht, nicht entscheidend für das Sorgerecht. Wir bereiten Eltern und Kind ruhig darauf vor.

Können wir die Betreuung später anpassen?

Ja. Veränderungen im Alltag der Kinder erlauben eine Anpassung der Betreuungsregelung und des Unterhalts. Eine neue Vereinbarung wird beim Gericht eingereicht oder, wenn nötig, eine Abänderungsklage erhoben.

Geld und Vorsorge
Was passiert mit der Pensionskasse?

Die während der Ehe geäufneten Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge werden grundsätzlich hälftig geteilt (ZGB Art. 122 ff.). Wir holen die Bescheinigungen ein, berechnen den Ausgleich und bereiten den Vollzug über die Vorsorgeeinrichtungen vor. Das Gericht prüft die Teilung von Amtes wegen.

Was kostet die Begleitung durch Solvian?

Sie zahlen eine feste Pauschale bis zum rechtskräftigen Urteil, je nach Konstellation CHF 1'490 (Basic), CHF 2'190 (Familie) oder CHF 2'990 (Vermögen). Die kantonalen Gerichtsgebühren kommen separat hinzu. Mehr dazu auf der Seite Preise.

Wie steht Solvian preislich im Vergleich da?

Reine Online-Vorlagen ohne anwaltliche Begleitung gibt es ab etwa CHF 800. Eine Begleitung durch eine traditionelle Familienrechtskanzlei kostet erfahrungsgemäss zwischen CHF 3'000 und CHF 6'000, in komplexen Fällen mehr. Solvian liegt mit CHF 1'490 bis 2'990 dazwischen, voll anwaltlich begleitet und zum festen Pauschalpreis, ohne Stundensatz-Risiko.

Was, wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt?

Familienrecht ist häufig nicht über die Rechtsschutzversicherung gedeckt. In einzelnen Konstellationen, vor allem bei strittigen Punkten, gibt es Deckung. Wir klären das vor Mandatserteilung für Sie ab.

Wie hoch sind die Gerichtsgebühren?

Je nach Kanton und Komplexität meistens zwischen CHF 600 und CHF 3'000. Wir nennen Ihnen die zu erwartende Spanne vor der Einreichung. Eine kantonale Übersicht steht auf der Seite Preise.

Solvian und Ihre Daten
Wer berät uns konkret?

Eine in der Schweiz zugelassene Anwält:in für Familienrecht aus dem Omnilex-Netzwerk. Sie ist Ihre Ansprechperson vom Erstgespräch bis zur Rechtskraft.

Was bekomme ich am Ende des Fragebogens?

Eine kurze Eingangsbestätigung und innerhalb von 12 Stunden werktags einen Terminvorschlag für ein kostenloses, einstündiges Erstgespräch mit einer Anwält:in für Familienrecht. Sie erhalten kein automatisch erstelltes Dokument. Die Konvention entsteht später gemeinsam mit Ihrer Anwält:in.

Wie lange dauert das Erstgespräch?

Eine Stunde, kostenlos und unverbindlich. Sie nutzen die Zeit in Ruhe: Situation schildern, Fragen klären, einschätzen lassen, ob und wie wir Sie begleiten. Nichts bindet Sie danach.

Können wir Solvian auch nur mit einer Seite nutzen?

Solvian richtet sich an Eheleute, die gemeinsam einvernehmlich scheiden wollen. Wenn nur eine Seite das möchte, ist eine andere Verfahrensart die richtige. Wir sagen Ihnen das im Erstgespräch offen.

Was passiert mit meinen Angaben?

Ihre Eingaben werden in Schweizer und EU-Rechenzentren verarbeitet und ausschliesslich für Ihr Anliegen genutzt. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Eine Frage offen?

Im kostenlosen Erstgespräch nimmt sich eine Anwält:in für Familienrecht Zeit für Ihre Situation und beantwortet, was speziell für Sie wichtig ist.

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