Solvian
Preise

Pauschalpreis bis
zur rechtskräftigen Scheidung.

Sie zahlen einen festen Betrag für das Ergebnis, nicht für Stunden. Das einstündige Erstgespräch ist immer kostenlos, einen Terminvorschlag erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden werktags. Die Pauschale gilt erst ab schriftlicher Mandatserteilung.

Solvian Basic

Standardfall, klare Verhältnisse.

CHF1'490

Pauschal bis zum rechtskräftigen Urteil. Gerichtsgebühren separat.

Passend, wenn: Keine gemeinsamen Kinder oder ausschliesslich volljährige Kinder, keine gemeinsame Immobilie, klare Vermögenslage.

  • Kostenloses Erstgespräch mit Anwält:in für Familienrecht
  • Vollständige Scheidungskonvention nach ZGB Art. 111 ff.
  • Berechnung und Vereinbarung des Vorsorgeausgleichs
  • Gemeinsames Scheidungsbegehren beim Gericht einreichen
  • Begleitung bis zur Anhörung und zum rechtskräftigen Urteil
  • Beide Eheleute werden gleichermassen informiert
Kostenloses Erstgespräch

Solvian Familie

Häufigster Fall

Mit minderjährigen Kindern.

CHF2'190

Pauschal bis zum rechtskräftigen Urteil. Gerichtsgebühren separat.

Passend, wenn: Sie haben gemeinsam minderjährige Kinder. Sorgerecht, Obhut, Betreuungsanteile und Kindesunterhalt werden geregelt.

  • Alles aus Basic
  • Vereinbarung über die Kinderbelange (elterliche Sorge, Obhut, Betreuung)
  • Berechnung des Kindesunterhalts nach Methodik des Bundesgerichts
  • Abstimmung mit der KESB, wo erforderlich
  • Begleitung der Kindesanhörung, wo das Gericht sie vorsieht
Kostenloses Erstgespräch

Solvian Vermögen

Komplexere Vermögenslage.

CHF2'990

Pauschal bis zum rechtskräftigen Urteil. Gerichtsgebühren separat.

Passend, wenn: Gemeinsames Wohneigentum, BVG-Vorbezug, Selbstständigkeit oder ein Ehevertrag, der überarbeitet werden muss.

  • Alles aus Familie (falls Kinder vorhanden)
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung mit Immobilie
  • BVG-Vorbezug, Selbstständigkeit, komplexer Vorsorgeausgleich
  • Anpassung oder Aufhebung des Ehevertrags, wo nötig
  • Koordination mit Notariat und Pensionskasse
Kostenloses Erstgespräch

Welcher Tarif zu Ihrer Situation passt, klären wir im Erstgespräch. Wir stellen nie eine höhere Pauschale in Rechnung, ohne sie vorher schriftlich mit Ihnen vereinbart zu haben.

Gerichtsgebühren

Was das Gericht zusätzlich verlangt.

Die kantonalen Gerichtsgebühren sind nicht Teil der Pauschale. Sie hängen vom Kanton und der Komplexität ab. Wir nennen Ihnen die zu erwartende Spanne vor der Einreichung, damit es keine Überraschungen gibt.

Zürich
CHF 1'000 bis 3'000
Bern
CHF 600 bis 2'000
Basel-Stadt
CHF 800 bis 2'500
Waadt
CHF 1'000 bis 3'000
Aargau
CHF 800 bis 2'200
andere Kantone
auf Anfrage

Richtwerte. Der definitive Kostenvorschuss richtet sich nach dem Beschluss des zuständigen Gerichts.

Was, wenn

Was wir versprechen.

Wenn das Erstgespräch ergibt, dass eine einvernehmliche Scheidung derzeit nicht möglich ist: Wir sagen es Ihnen offen. Die Pauschale gilt erst nach schriftlicher Mandatserteilung. Sie zahlen also nichts für ein Erstgespräch, das in eine andere Richtung weist.

Wenn Sie nach Mandatserteilung aussteigen: Wir rechnen den fairen Stand der bereits erbrachten Arbeiten ab und besprechen das transparent mit Ihnen, bevor wir verrechnen. Niemand zahlt für Leistungen, die nicht erbracht wurden.

Wenn das Gericht aussergewöhnlichen Mehraufwand verlangt: Wir besprechen das mit Ihnen, bevor neue Kosten entstehen. Keine Nachforderung kommt ohne vorherige schriftliche Zustimmung.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben: Wir klären für Sie ab, ob und in welchem Umfang die Begleitung gedeckt ist. Familienrecht ist häufig nicht versichert, in einzelnen Konstellationen aber schon.

Klarheit beginnt mit einem Gespräch.

Erfassen Sie Ihre Situation in rund zehn Minuten. Eine Anwält:in für Familienrecht meldet sich für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch.

Kostenloses Erstgespräch