Solvian
Ablauf

Vom Trennungsentscheid
zur rechtskräftigen Scheidung.

Sechs überschaubare Schritte, anwaltlich begleitet, in Ihrem Tempo. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen und was als Nächstes ansteht.

  1. 01

    Kostenloses Erstgespräch

    Sie erfassen Ihre Situation in rund zehn Minuten online. Innerhalb von 12 Stunden werktags meldet sich eine Anwält:in für Familienrecht mit einem Terminvorschlag für ein kostenloses, einstündiges Erstgespräch. Sie hört Ihnen zu, ordnet den Fall und nennt die passende Pauschale. Bis hierher entstehen keine Kosten.

    Beide Eheleute können beim Erstgespräch dabei sein oder einzeln sprechen, je nachdem, was sich besser anfühlt.

  2. 02

    Konvention vorbereiten

    Auf Basis Ihrer Angaben erstellt die Anwält:in die Scheidungskonvention nach ZGB Art. 111 ff. Sie regelt alle Nebenfolgen lückenlos: Wohnung, nachehelicher Unterhalt, Güterrecht und Vorsorgeausgleich. Bei minderjährigen Kindern kommt die Vereinbarung über die Kinderbelange dazu.

    Sie sehen jeden Entwurf in Ruhe an und besprechen ihn gemeinsam. Wir formulieren auf Augenhöhe für beide Seiten.

  3. 03

    Vorsorge und Güterrecht klären

    Die während der Ehe erworbenen Guthaben der beruflichen Vorsorge werden grundsätzlich hälftig geteilt. Wir holen die Bescheinigungen ein, berechnen den Ausgleich und stimmen die güterrechtliche Auseinandersetzung sauber ab — inklusive Wohneigentum, BVG-Vorbezug oder Selbstständigkeit, wo das relevant ist.

    Das Gericht prüft den Vorsorgeausgleich von Amtes wegen. Sauber vorbereitet, spart das Wochen.

  4. 04

    Gemeinsames Scheidungsbegehren einreichen

    Sobald die Konvention vollständig und für beide tragfähig ist, reichen wir das gemeinsame Scheidungsbegehren beim zuständigen Bezirks- oder Regionalgericht ein. Sie erhalten alle Dokumente strukturiert übergeben und wissen jederzeit, wo das Verfahren steht.

    Die Kostenvorschüsse des Gerichts werden gleichzeitig fällig. Wir nennen die Spanne vorab.

  5. 05

    Anhörung beim Gericht

    Das Gericht hört beide Eheleute persönlich an. Diese Anhörung ist gesetzlich vorgeschrieben (ZPO Art. 288 ff.) und findet auch dann statt, wenn Sie beide von derselben Anwält:in begleitet werden. Das Gericht prüft die Konvention auf Vollständigkeit und Ausgewogenheit und genehmigt sie. Bei minderjährigen Kindern findet bei Bedarf eine Kindesanhörung statt. Wir bereiten Sie auf den Termin in Ruhe vor und begleiten Sie hin.

    Eine zweite Anhörung ist mit einer sauberen Konvention die Ausnahme.

  6. 06

    Rechtskraft und Vollzug

    Nach der Anhörung spricht das Gericht die Scheidung aus. Mit Eintritt der Rechtskraft wird der Vorsorgeausgleich über die Pensionskassen vollzogen und die güterrechtlichen Schritte werden umgesetzt. Wir begleiten Sie bis dorthin, das ist Teil der Pauschale.

    Erst hier endet die Pauschale. Sie zahlen für den Outcome, nicht für die Strecke.

Vom Erstgespräch bis zur Rechtskraft vergehen in der Regel drei bis sechs Monate. Der genaue Zeitrahmen hängt vom Kanton, vom Gerichtsstand und davon ab, wie schnell die nötigen Belege zusammenkommen.

Nächster Schritt

In Ruhe beginnen.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es schafft Übersicht, bevor Sie irgendetwas entscheiden.

Kostenloses Erstgespräch